Möchten Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Altenhain unterstützen?
Dann werden Sie Mitglied im Förderverein!


Unser Verein ist gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag und darüber hinaus gehende Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben können.

Laden Sie sich den Mitgliedsantrag unter folgendem Link "Zur Eintrittserklärung" herunter und senden Ihn per eMail an folgende Adresse: verein@feuerwehr-altenhain.de

Als Mitglied im Förderverein können Sie zeigen, dass Ihnen die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr am Herzen liegt. Auf der Jahreshauptversammlung haben Sie die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeit des Vereins zu erhalten und mitzugestalten.

Mitgliedsbeträge:
Die Mitgliedsbeträge sind nach § 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.
Da sich ein Verein wie die Freiwillige Feuerwehr Altenhain im Taunus e. V. nicht allein aus den Mindestbeiträgen finanzieren kann, bitten wir Sie, dies bei der Bemessung Ihres Beitrages zu berücksichtigen